Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Gegenstand
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Teamsation“ (nachfolgend Teamsation genannt) gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr bzw. Auftragsabschluss zwischen Teamsation und Auftraggebern (Kunden). Diese AGBs werden vom Auftraggeber automatisch mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Teamsation erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrags (z.B. angenommenes Angebot) und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2. Diese AGB gelten ebenfalls für alle zukünftigen Verträge/Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3. Individuelle Vereinbarungen oder besondere Bedingungen von Teamsation für bestimmte Leistungsbereiche haben Vorrang vor den AGB, müssen aber schriftlich angezeigt werden.
1.4. Die AGBs haben auch Gültigkeit, wenn Teamsation selbstständig agierende Projektpartner oder freiberufliche Mitarbeiter zur Durchführung des Auftrags hinzuzieht.
1.5. Änderungen, Abweichungen oder Ergänzungen der AGBs durch den Kunden sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam. Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, Teamsation hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Vertragsabschluss
2.1.Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsabschluss aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.
2.2. Der Vertrag kommt zustande durch beidseitiges Unterzeichnen des Auftrags bzw. durch die schriftliche Auftragsbestätigung seitens Teamsation. Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn der Auftraggeber eine Anzahlung leistet.
2.3. Der Auftraggeber wird etwaige Änderungswünsche hinsichtlich vereinbarter Leistungen (Change Request) möglichst frühzeitig als konkreten und prüffähigen Vorschlag mitteilen. Falls keine Vergütung nach Aufwand vereinbart ist, prüft Teamsation den Change Request im Hinblick auf den Mehraufwand überschlägig. Kostensteigerungen bis 15% sind vom Auftraggeber ohne gesonderte Freigabe zu vergüten, es sei denn, es wurde ein Festpreis vereinbart. Einen darüber hinausgehenden Mehraufwand werden die Parteien abstimmen. Nachträgliche Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden oder wenn sie im Falle einer mündlichen Absprache innerhalb von 10 Tagen schriftlich bestätigt werden. Eine entsprechende Verschiebung von Terminen durch Änderungswünsche des Auftraggebers werden von diesem akzeptiert.
2.4. Teamsation ist berechtigt, Änderungen am Programm vorzunehmen, wenn einzelne Leistungen aufgrund einer geänderten Teilnehmerzahl oder anderen Änderungswünschen nicht durchgeführt werden können.

3. Preise und Leistungen
3.1. Alle vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der zum Auftragszeitpunkt geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Pauschalpreise beziehen sich auf die in der Auftragsbestätigung angegebene Teilnehmer-/Personenzahl. Es besteht kein Anspruch auf Preisreduzierung, wenn die Teilnehmerzahl sinkt, außer es wird schriftlich vereinbart. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird der vereinbarte Preis entsprechend erhöht und pro tatsächlichen Teilnehmer berechnet.
3.3. Bei Auftragserteilung durch den Kunden wird Teamsation ausdrücklich bevollmächtigt, Verträge mit Dritten (z.B. Hotelbuchungen, Restaurantbuchung, Bus-/Bahnreservierung etc.) auf Namen und Rechnung des Kunden abzuschließen. Anfallende Kosten (Angebotseinholung, Vergleich, Aufbereitung, Buchung, Abwicklung etc.) werden gesondert als Agenturhonorar in Rechnung gestellt.
3.4. Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als Preis ausgewiesen werden, stellen Nebenleistungen dar, die gesondert berechnet werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Fahrtkosten der Teamsation-Mitarbeiter mit 0,50 Euro pro gefahrenen Kilometer berechnet, Transportkosten mit Klein-LKW oder Transporter werden mit 0,75 Euro pro gefahrenen Kilometer berechnet. Unterbringung und Verpflegung der Teamsation-Mitarbeiter sind vom Auftraggeber zu übernehmen.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 50% der vereinbarten Gesamtsumme fällig. Der Auftraggeber erhält eine entsprechende Rechnung. Der Zahlungseingang der Anzahlung muss bis zum Veranstaltungstermin auf unserem auf der Rechnung angegebenen Konto verbucht sein. Es besteht keine Leistungspflicht von Teamsation, wenn die Anzahlung nicht fristgemäß beglichen wird. Die Veranstaltung ist erst verbindlich reserviert, wenn die Vorauszahlung auf unserem Konto eingegangen ist .
4.2. Die Abschlussrechnungen mit dem Restbetrag über erbrachte Leistungen sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Das genaue Fälligkeitsdatum ist jeweils der Rechnung zu entnehmen. Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen der beauftragten Drittfirmen.
4.2. Skontoabzug wird nicht gewährt.
4.3. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so schuldet er einen Verzugszins in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
4.4. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber an Teamsation die entstandenen Kosten im vollen Umfang zu ersetzen. Teamsation kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von 7,50 Euro berechnen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, Teamsation jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
4.5. Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von Teamsation wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnissen des Auftraggebers, ist Teamsation berechtigt, die vertragliche Leistung einzustellen, bis der Auftraggeber seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat. Den Anspruch auf die Gegenleistung verliert Teamsation dadurch nicht. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche oder Schadensersatz wegen Zahlungsverzugs bleibt Teamsation vorbehalten.
4.6. Eine Zurückhaltung der Zahlung steht dem Kunden lediglich zu, wenn er rechtskräftig festgestellte Forderungen an Teamsation nachweisen kann.

5. Rücktritt, Stornierung, Teilnehmeränderungen
5.1. Der Rücktritt vom Vertrag kann vom Auftraggeber bis zum Veranstaltungstag erklärt werden. Der Auftraggeber ist dann jedoch verpflichtet, ein Ausfallhonorar zu begleichen, Teamsation ist berechtigt, nach folgender Staffelung die Rücktrittskosten als Entschädigung in Rechnung zu stellen:
Bis 56 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 10% des vereinbarten Preises
Bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25% des vereinbarten Preises
27 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 60% des vereinbarten Preises
13 Tage bis 4 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80% des vereinbarten Preises
Bei einer Stornierung von weniger als 4 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen der Teilnehmer ist der volle Preis zu bezahlen. Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung sind alle tatsächlich angefallenen Nebenkosten in vollem Umgang zu bezahlen
5.2. Stornierungskosten von Dritten bzw. beauftragten Subunternehmern werden entsprechend der angefallenen Kosten bzw. der Stornierungsbedingungen dieser Unternehmen berechnet.
5.3. Die unter 5.1. angegebene Regelung tritt auch bei Verringerung der Teilnehmerzahl in Kraft, wenn sich die Teilnehmerzahl um mehr als 10% verringert und Preis pro Teilnehmer vereinbart wurden.
5.4. Nimmt der Kunde am Veranstaltungstag an einzelnen Leistungen durch verspätete Anreise oder frühzeitiger Rückreise nicht teil, ist der volle Preis zu bezahlen.
5.5. Rücktritt, Stornierungen und Änderung der Teilnehmerzahl ist uns in jedem Falle schriftlich mitzuteilen. Die Regelung lt. Punkt 5.1. gilt ab Posteingang (Post, Fax, e-mail) bei Teamsation.

6. Durchführungsbestimmungen
6.1. Die vereinbarte Leistung wird grundsätzlich unabhängig von Witterungsbedingungen oder geänderten Rahmenbedingungen durchgeführt, solange eine sichere Durchführung nach Einschätzung der Teamsation-Mitarbeiter möglich ist. Sollten äußere Bedingungen dazu führen, dass das Programm geändert werden muss, wird der Kunde darüber informiert. Ein Rücktritt oder eine Kürzung des Preises kann vom Kunden nicht vorgenommen werden.
6.2. Sollte eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder Schlechtwetter nicht durchgeführt werden können, wird Teamsation in Abstimmung mit dem Kunden ein gleichwertiges Alternativprogramm anbieten. Eine Absage seitens des Kunden aufgrund der Witterung mindert nicht den Anspruch auf Stornierungskosten lt. Punkt 5 dieser AGBs. Schlechte Witterung ist grundsätzlich nicht mit höherer Gewalt gleichzusetzen.
6.3. Sollte aufgrund äußerer Einflüsse ein Sicherheitsrisiko oder eine Gefährdung der Gesundheit für die Teilnehmer bestehen, sind wir berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen oder zu unterbrechen. Ein Nachlass oder eine Verrechnung des vereinbarten Preises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
6.4 Eine Gewährleistung für Erfolg oder Gefallen der Veranstaltung kann nicht gegeben werden, jedoch leisten wir Gewähr, dass die Veranstaltung auftrags- und sachgemäß von uns durchgeführt wird.
6.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, gemäß des Vertrages an der Veranstaltung mitzuwirken, um eine ordnungsgemäße Durchführung sicherzustellen und stellt insbesondere alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
6.6. Kommt es zu einer verspäteten Anreise der Teilnehmer, begründet dies keinen Anspruch auf Verlängerung der Veranstaltung, unabhängig davon, ob die Verzögerung durch eigenes Verschulden des Kunden bewirkt wurde. Wenn möglich, wird Teamsation nach Absprache mit dem Kunden versuchen, die Veranstaltung vollständig durchzuführen, Mehrkosten (z.B. durch Stundenhonorare der Mitarbeiter, Buchungshonorare von Räumen etc.) müssen vom Auftraggeber getragen werden.

7. Haftung
7.1.Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafter Vorbereitung und kompetenter Abwicklung der gebuchten Leistungen, für eine sorgfältige Auswahl von Drittanbietern sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung lt. Auftragsbestätigung. Wir haften nicht für den Fall, dass die Erwartungen des Auftraggebers am Ergebnis höher ausfallen.
7.2 Wir haften für ein Verschulden unserer Mitarbeiter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir setzen voraus, dass alle Teilnehmer über hinreichend allgemeiner Fitness verfügen. Gesundheitliche Einschränkungen einzelner Teilnehmer sind uns im Vorfeld mitzuteilen.
7.3. Unsere Haftpflichtversicherung beläuft sich auf eine Versicherungssumme von 3.000.000,- Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
7.4. Unsere vertragliche Haftung wird beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugeführt wird, oder soweit wir für einen Schaden wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
7.5. Wir haften nicht für Fremdleistungen, die im Angebot entsprechend als Fremdleistung ausgewiesen werden. Mitgeführte Utensilien und Gegenstände der Teilnehmer befinden sich auf eigene Gefahr in den Veranstaltungslocations. Teamsation haftet nicht für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verlust oder Diebstahl.
7.6. Wird im Rahmen einer Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Charter- oder Linienluftverkehr erbracht , sind dies Fremdleistungen. Wir haften daher nicht für die Erbringung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmungen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden, und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

8. Mängelrüge
8.1 Wird nach Kundenmeinung eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, ist er verpflichtet, die Gründe nachvollziehbar darzulegen oder durch ein Gutachten zu legitimieren. Der Auftraggeber hat in jedem Fall Mängel schriftlich innerhalb 14 Tagen und unter Beschreibung der Umstände ihres Auftretens und ihrer Auswirkungen anzuzeigen.
8.2. Bei Vorliegen eines Mangels kann Teamsation gemäß ihrer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Der Rücktritt des Auftraggebers erfordert zuvor dessen Androhung. Sollte die Nacherfüllung oder die Beseitigung eines Mangels einen unverhältnismäßig großen Aufwand erfordern (bzw. einen verhältnismäßig geringfügigen Mangel darstellen), kann Teamsation dies verweigern.
8.3. Kann ein Mangel nicht beseitigt werden, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
8.4. Wird die Leistung durch die das Wetter beeinträchtigt, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Nachbesserung. Teamsation passt das Programm an die Witterungsverhältnisse an. Veranstaltet Teamsation auf Veranlassung des Kunden ein Ersatzprogramm, so werden die Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Wenn der Auftraggeber aufgrund der Witterungsbedingungen auf bestimmte Leistungen verzichtet, obwohl diese nach Einschätzung von Teamsation durchführbar gewesen wären, erfolgt keine Erstattung der Kosten.
8.5. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung sind nur mit Gegenforderungen möglich, die rechtskräftig festgestellt oder seitens Teamsation unbestritten sind.

9. Urheber- und Nutzungsrechte
9.1. Programmvorschläge, Teilnehmerunterlagen, Lehrmaterialien, individuell erstellte Ausarbeitungen, Konzeptionen und sonstige Materialien sind unser geistiges Eigentum und unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung an Dritte weitergegeben, oder auch nur auszugsweise verwendet werden. Ton- oder Videomitschnitte sind ohne ausdrückliches Einverständnis von Teamsation nicht gestattet.
9.2 Die Nutzungsrechte der Materialien & Unterlagen sowie der geschaffenen Ideen und Arbeiten, die im Rahmen des Auftrags erarbeitet wurden, liegen bei Teamsation und können vom Kunden ausschließlich für den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Verwendungszweck genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung der Unterlagen bedürfen unserer Zustimmung.

10. Beratung & Angebote
10.1. Die Angebotserstellung ist in der Regel kostenfrei. Für auf Kundenwunsch eingeholte Angebote und Preisvergleiche von Leistungserbringern (Reiseunternehmen, Hotels, Restaurants etc.) wird ein Aufwandshonorar in Rechnung gestellt. Dieses Honorar ist zu begleichen, unabhängig davon, ob es zu einer Auftragserteilung kommt.
10.2. Für Beratung, Konzepte und deren Präsentation wird ein angemessenes Honorar zuzüglich Nebenkosten in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wird.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen dieser AGB oder darauf beruhender Vertragsverhältnisse sind nur in Textform wirksam, einschließlich der Aufhebung dieser Schriftformklausel.
11.2. Teamsation ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern, auch insoweit als sie Gegenstand eines Vertrags geworden sind. Teamsation wird dies mit einer Frist von drei Monaten zum Änderungszeitpunkt in Textform ankündigen. Widerspricht der Auftraggeber einer Änderung der AGB nicht innerhalb eines Monats ab Ankündigung, so gilt dies als Zustimmung zu der jeweiligen Änderung. Teamsation wird den Auftraggeber auf diese Zustimmungswirkung mit der Ankündigung hinweisen.
11.3. E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind.
11.4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus Verträgen ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von Teamsation gestattet. § 354a HGB bleibt unberührt.
11.5. Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.6. Erfüllungsort ist der jeweilige Ort der Veranstaltung. Gerichtsstand ist Regensburg.
11.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der entfallenden Regelung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Lücken in den AGB.